Informationen zur Förderbekanntmachung

Durch den Projektaufruf im Rahmen des Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unter dem Titel „zdi-MINTplus.NRW” sollen Beiträge gefördert werden, die – in Zusammenarbeit von KMU, Hochschulen und wirtschafts- und hochschulnahen Organisationen – entweder aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse in MINT-Angebote für Schüler:innen übertragen oder die bestehende Landschaft außerschulischer Lernorte in Nordrhein-Westfalen weiter ausbauen.
Insgesamt stehen für den Projektaufruf EU-Mittel und Landesmittel in Höhe von rund 11,2 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Förderbekanntmachung erschien am 01.09.2025 auf efre.nrw Hier könnt Ihr die vollständige Richtlinie nachlesen:
Die Frist zur Einreichung der Anträge ist der 7. November 2025. Die Anträge müssen bis 16 Uhr über das EFRE.NRW.Online-Portal hochgeladen werden und am selben Tag im Original bei der Bezirksregierung Detmold vorliegen.
Förderung in zwei Bausteinen
Die Nachwuchsförderung in Nordrhein-Westfalen soll im Themengebiet MINT ausgeweitet und weiter professionalisiert werden. Zielgruppe für die neuen MINT-Angebote sind Schüler:innen aller Schulformen ab Sekundarstufe 1. Hierzu gliedert sich der Projektaufruf in zwei voneinander unabhängige Bausteine. Jeder Baustein erfordert einen separaten Förderantrag.
Baustein 1: Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse
Die Förderung betrifft Projekte, die aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse in die MINT-Nachwuchsförderung in NRW übertragen. Hierzu sollen, unter Beteiligung von regionalen KMUs, Hochschulen und wirtschafts- bzw. hochschulnahen Organisationen neue MINT-Angebote für Schüler:innen geschaffen werden. Die Projekte können analog, digital oder hybrid durchgeführt werden.
Die Projektphase teil sich in eine Konzipierungs-, eine Pilotierungsphase inkl. Evaluation und, soweit erforderlich, eine Phase der Nachjustierung. Das Ziel ist, am Ende des Durchführungszeitraums die neu konzipierten und erprobten MINT-Angebote in eine Praxisphase überführt zu haben und regelmäßig umzusetzen.
Projekte in diesem Baustein können einzeln oder im Verbund durchgeführt werden.
Förderfähig sind Personalausgaben, einschließlich der damit verbundenen Sach- und Gemeinausgaben. Die Höhe der förderfähigen Personalausgaben bemisst sich nach der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie.
Die förderfähigen Gesamtausgaben eines Projekts aus Baustein 1 sind auf 300.000 Euro begrenzt. Bei Verbundprojekten gilt dies pro Verbundpartner:in. Projekte müssen einen beantragten Zuwendungsbetrag in Höhe von 12.500 Euro überschreiten.
Es gilt ein Durchführungszeitraum von bis zu 24 Monaten.
Baustein 2:
Mini-MINT-Labs.NRW
Die Förderung soll die Einrichtung und Ausstattung von Mini-MINT-Labs.NRW als Orte zur Entwicklung von MINT-Fachkräften ermöglichen. Mini-MINT-Labs sollen sich am spezifischen Fachkräftebedarf vor Ort orientieren und in ein fachdidaktisches Konzept einfließen.
Die geplante Einrichtung und Ausstattung von außerschulischen Lernorten sollen sich an der Kultur der Maker-Bewegung orientieren. Ziel ist, im Sinne eines freien und offenen Zugangs, junge Menschen für Innovationsthemen zu begeistern und damit zur MINT-Fachkräftesicherung beizutragen.
Das eingerichtete Mini-MINT-Lab kann ein analoges, ein digitales und/oder ein hybrides Angebot umfassen. Die Inbetriebnahme des Mini-MINT-Labs muss zum Ende des Durchführungszeitraums erfolgen. Die außerschulischen Lernorte können an (semi-)öffentlichen Orten (z. B. in Museen, Bildungseinrichtungen, Technologie-, Innovations- und Gründungszentren, Forschungszentren) und nicht-öffentlichen Orten (z. B. Unternehmen, Lehrwerkstätten, leerstehenden Gewerberäumen in Innenstädten) eingerichtet werden.
Förderfähig sind direkte Sachausgaben für Lieferungen und Leistungen.
Die förderfähigen Gesamtausgaben eines Projekts aus Baustein 2 sind auf 100.000 Euro begrenzt. In Baustein 2 werden nur Einzelprojekte gefördert. Projekte müssen einen beantragten Zuwendungsbetrag in Höhe von 12.500 Euro überschreiten.
Es gilt ein Durchführungszeitraum von bis zu 12 Monaten.
Es besteht die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit überregionalen, insbesondere auch europäischen Akteuren oder Akteursgruppen. Anknüpfpunkte für diese überregionale und europäische Zusammenarbeit finden sich in der NRW-weiten zdi-Community, in der EU-STEM-Coalition oder in der Kooperation mit dem bundesweiten Netzwerk MINTvernetzt.
Die Förderbekanntmachung erschien am 01.09.2025 auf efre.nrw Hier könnt Ihr die vollständige Richtlinie nachlesen:
Förderanträge einreichen
Teilnahmeberechtigt sind folgende Personen und Institutionen mit Sitz in NRW:
- Existenzgründer:innen
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Kommunen
- Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
- Forschungs- und Bildungseinrichtungen
- Kammern, Vereine und Stiftungen
Die Fördermaßnahme „zdi-MINTplus.NRW“ sieht ein einstufiges Wettbewerbsverfahren vor. Die Einreichung des Antrags erfolgt online über das EFRE.NRW.Online-Portal:
Die Frist zur Einreichung der Anträge ist der 7. November 2025. Die Anträge müssen bis 16 Uhr über das EFRE.NRW.Online-Portal hochgeladen werden und am selben Tag im Original bei der Bezirksregierung Detmold vorliegen.
Informationsveranstaltungen
Zu folgenden Terminen finden Info-Veranstaltungen statt:
- Präsenzveranstaltung: Als Session im Rahmen des zdi-Community-Events am Freitag, 12. September 2025.
- Online-Veranstaltung: Donnerstag, 18. September 2025, 11:00 – 13:00 Uhr, via Zoom.
Die Anmeldefrist für die Online-Veranstaltung ist am 16. September abgelaufen.
Ansprechpartner:innen
Bezirksregierung Detmold
Sarah Stephan
Tel.: 05231/71-3406
sarah.stephan@bezreg-detmold.nrw.de
Lea Borcheld
Tel.: 05231/71-3477
lea.borcheld@bezreg-detmold.nrw.de
zdi-Landesgeschäftsstelle
